Arbeitskreis Kapital in Europa

 

 

 

 

 

Auf Initiative und unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter wurde im Jahr 2004 der Arbeitskreis Kapital in Europa ins Leben gerufen.

 

 

 

 

 

In Europa bestehen seit eh und je sehr unterschiedliche Systeme der Kapitalgesellschaften. Diese Unterschiede betreffen nicht nur die Leitungsstruktur der Aktiengesellschaften mit den monistischen oder dualistischen Systemen der Leitungsorgane, sie betreffen auch die Prinzipien des festen Kapitals: dieses feste Kapital ist dem englischen und irischen Recht fremd und musste in diese Rechte (nur) für die Aktiengesellschaft (plc) aufgrund der 2. EU-Kapital-Richtlinie von 1976 übernommen werden. Angefreundet hat man sich damit in diesen Ländern nie. Daher haben der britische Accounting Standards Board (ASB) und das Company Law Centre am British Institute of International and Comparative Law (BIICL) vor einigen Jahren eine Untersuchung über den Nutzen dieses Systems durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Jonathan Rickford angestoßen und gefördert. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe ist im Jahre 2004 erschienen (European Business Law Review [2004] 919). Er kommt zu dem Ergebnis, das System des festen Kapitals sei teuer und überflüssig; er empfiehlt auf diesem Hintergrund die Abschaffung der 2. Richtlinie.

Die britische Regierung hat sich dieser Auffassung angeschlossen und drängt die Europäische Kommission zu einer entsprechenden Initiative.

Vor diesem Hintergrund hat sich eine Gruppe von deutschen und europäischen Kennern des Rechts der Kapitalgesellschaften aus Wissenschaft und Praxis zusammengefunden, um ihrerseits Sinn und Nutzen des festen Kapitals und seiner einzelnen Elemente ganz breit zu untersuchen und zwar je unter den Aspekten

• was soll das betreffende Rechtsinstitut leisten?
• was leistet es tatsächlich?
• welche Kritikpunkte gibt es?
• welche Vorschläge und Alternativen gibt es?

Der Arbeitskreis hat sich – anders als die Rickford-Gruppe – von Anfang an um die Mitwirkung ausländischer Kolleginnen und Kollegen bemüht, was auf das Erfreulichste gelungen ist. Mitglieder des Arbeitskreises sind:

·         Thomas Bachner, Dr. jur., Assistenzprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien

·         Walter Bayer, Dr. jur., Professor an der Universität Jena

·         Richard Booth, Dr. jur., Professor an der Universität Maryland

·         Pierre-Henri Conac, Dr. jur., Professor an der Universität Paris (Panthéon-Sorbonne)

·         Tim Drygala, Dr. jur., Professor an der Universität Leipzig

·         Horst Eidenmüller, Dr. jur., Professor an der Universität München

·         Jens Ekkenga, Dr. jur., Professor an der Universität Gießen

·         José Miguel Embid-Irujo, Dr. jur., Professor an der Universität Valencia

·         Andreas Engert, Dr. jur., Wissenschaftlicher Assistent an der Universität München

·         Holger Fleischer, Dr. jur., Professor an der Universität Bonn

·         Barbara Grunewald, Dr. jur., Professorin an der Universität Köln

·         Mathias Habersack, Dr. jur., Professor an der Universität Mainz

·         Heribert Hirte, Dr. jur., Professor an der Universität Hamburg

·         Ulrich Huber, Dr. jur., Professor an der Universität Bonn

·         Susanne Kalss, Dr. jur., Professorin an der Wirtschaftsuniversität Wien

·         Andrzej Kidyba, Dr. jur., Professor an der Universität Lublin

·         Detlef Kleindiek, Dr. jur., Professor an der Universität Bielefeld

·         Harm-Jan de Kluiver, Dr. jur., Professor an der Universität Amsterdam; Rechtsanwalt, De Brauw Blackstone Westbroek, Amsterdam

·         Christoph Kuhner, Dr. rer. pol., Professor an der Universität Köln

·         Marcus Lutter, Dr. jur., Professor an der Universität Bonn, Sprecher des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht

·         Peter Mankowski, Dr. jur., Professor an der Universität Hamburg

·         Silja Maul,  Dr. jur., Rechtsanwältin, Linklaters, Brüssel

·         Hanno Merkt, Dr. jur., Professor an der Universität Freiburg

·         Eva Micheler, Dr. jur., Privatdozentin an der Wirtschaftsuniversität Wien; Lecturer in Law, London School of Economics and Political Science

·         Massimo Miola, Dr. jur., Professor an der Universität Neapel

·         Ulrich Noack, Dr. jur., Professor an der Universität Düsseldorf

·         Christoph Paulus, Dr. jur., Professor an der Universität Berlin

·         Bernhard Pellens, Dr. rer. oec., Professor an der Universität Bochum

·         Andreas Pentz, Dr. jur., Rechtsanwalt, Rowedder Zimmermann Haß, Mannheim

·         Hans-Joachim Priester, Dr. jur., Honorarprofessor an der Universität Hamburg; Notar in Hamburg

·         Stephan Rammeloo, Dr. jur., Senior Lecturer an der Universität Maastricht

·         Volker Röhricht, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.

·         Karsten Schmidt, Dr. jur., Professor und Präsident der Bucerius Law School, Hamburg

·         André Schwanna, Dr. jur., Rechtsanwalt, Clifford Chance, Frankfurt a.M.

·         Thorsten Sellhorn, Dr. rer. oec., Wissenschaftlicher Assistent, Universität Bochum

·         Stanislaw Soltysinski, Dr. jur., Professor an der Universität Posen, Rechtsanwalt, Soltysinski Kawecki & Szlezak, Warschau

·         Gerald Spindler, Dr. jur., Professor an der Universität Göttingen

·         Andrzej Szumánski, Dr. jur., Professor an der Universität Krakau

·         Isabelle Urbain-Parleani, Dr. jur., Professorin an der Universität Paris (Paris V, René Descartes)

·         Rüdiger Veil, Dr. jur., Professor an der Bucerius Law School, Hamburg

·         Herbert Wiedemann, Dr. jur., Professor an der Universität Köln

Die britische Initiative richtet sich gegen die 2. Richtlinie. Diese aber betrifft nur die Aktiengesellschaft in Europa. Dem entspricht die hier vorgelegte Untersuchung: sie behandelt das feste Kapital in der Aktiengesellschaft, nicht das Kapital in der GmbH.

Die Untersuchung des Arbeitskreises kommt zu einem ganz und gar anderen Ergebnis als die Rickford-Arbeitsgruppe, bestätigt die Zweckmäßigkeit des festen Kapitals und will die Europäische Kommission mithin vom Nutzen der 2. Richtlinie überzeugen. Das ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung:

Zum einen wird diese Untersuchung zur Erleichterung der Arbeit in Brüssel in leicht gekürzter Fassung auch in englischer Sprache als Sonderheft der European Company and Financial Law Review (ECFR) erscheinen.

Zum anderen enthält sie (fast) keine Vorschläge an den deutschen Gesetzgeber, wie er das System des festen Kapitals in der Aktiengesellschaft verbessern und von Schlacken befreien könnte. Das soll – möglicherweise im Kontext mit Fragen zur Reform der GmbH – später nachgeholt werden. Solche Verbesserungen und Vereinfachungen sind nach Überzeugung des Arbeitskreises vielfach möglich und würden das nützliche System des festen Kapitals leistungsfähiger machen.

Diese Untersuchung wäre ohne die großzügige und unbürokratische Hilfe der Thyssen-Stiftung nicht möglich gewesen. Dafür danken ihr alle Mitglieder des Arbeitskreises sehr herzlich.
 

 

 

 

 

 

Die Veröffentlichung der Ergebnisse finden Sie in: Lutter (Hrsg.), Das Kapital der Aktiengesellschaft in Europa, ZGR Sonderheft 17, 2006. Außer einer Zusammenfassung der Ergebnisse finden sie in der Veröffentlichung

  • insgesamt 15 Einzeluntersuchungen zu Aspekten des Kapitals in Deutschland und seiner Bezüge zu angrenzenden Rechtsbereichen (z.B. Rechnungslegung, Insolvenz);
  • 7 Berichte zum festen Kapital im Ausland (Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Polen, Spanien und USA), je unter den gleichen Fragestellungen wie die Abhandlungen zum deutschen Recht.

 

 

 

 

 

Die Beiträge im Einzelnen:

 

 

 

 

 

Thomas Bachner
Gläubigerschutz durch Insolvenzrecht – Eine Darstellung zum englischen Recht

Richard Booth
Kapitalerfordernisse im US-amerikanischen Gesellschaftsrecht

Harm-Jan de Kluiver / Stephan Rammeloo
Kapital und Kapitalschutz in den Niederlanden

Tim Drygala
Haftung der Geschäftsleiter in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Horst Eidenmüller / Barbara Grunewald / Ulrich Noack
Die angemessene Höhe des Mindestkapitals der Aktiengesellschaft

Jens Ekkenga / Walter Bayer
Festes Kapital im Aktienrecht und seine Bedeutung für den Minderheiten- und Anlegerschutz

José Miguel Embid-Irujo
Kapital und Kapitalschutz im spanischen Gesellschaftsrecht

Andreas Engert
Leben ohne Grundkapital: Lehren aus dem amerikanischen Recht

Holger Fleischer
Verdeckte Gewinnausschüttung und Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern

Heribert Hirte / Tim Lanzius / Sebastian Mock
Tätigkeitsverbote für Organmitglieder als Gläubigerschutzinstrument

Ulrich Huber / Mathias Habersack
Zur Reform des Rechts der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen

Susanne Kalss / Nikolaus Adensamer /Janine Oelkers
Die Rechtspflichten der Geschäftsleiter in der Krise der Gesellschaft sowie damit verbundene Rechtsfolgen im Rechtsvergleich

Andrej Kidyba / Stanislaw Soltysinski / Andrzej Szumánski
Ausgewählte Aspekte des Mindestkapitals im polnischen Gesellschaftsrecht

Christoph Kuhner
Zur Zukunft der Kapitalerhaltung durch bilanzielle Ausschüttungssperren im Gesellschaftsrecht der Staaten Europas

Peter Mankowski
Lassen sich Kapitalerhaltungsregeln durch Vertragsrecht ersetzen ?

Eva Micheler
Das Kapital in England

Massimo Miola
Das Kapital in Italien

Christoph Paulus
Das Recht der Insolvenzanfechtung und Gläubigerschutz

Bernhard Pellens / Thorsten Sellhorn
Zukunft des bilanziellen Kapitalschutzes

Andreas Pentz
Bar- und Sachkapitalaufbringung bei Gründung und Kapitalerhöhung

Karsten Schmidt
Insolvenzgründe und Haftung für Insolvenzverschleppung

Gerald Spindler / Hanno Merkt
Durchgriff, insbesondere in:

·         Spanien

·         Deutschland

·         Frankreich

·         USA

·         Großbritannien

Isabelle Urbain-Parleani
Das Kapital in Frankreich

Rüdiger Veil
Kapitalerhaltung - Das System der Kapitalrichtlinie versus situative Ausschüttungssperren